Teilnahmebedingungen
Die ausführlichen Vereinsstatuten sind für Mitglieder vor Ort einsehbar. Die relevanten Bedingungen und Infos stehen hier in Kurzform.
1. Verein Lebensliebe
Das Zeitlos Fest ist eine Privatveranstaltung und wird vom Verein Lebensliebe, 2538 Romont, Kanton Bern, Schweiz, organisiert. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und untätig.
2. Mitgliedschaft
a) Mit Betreten des Festgeländes stimmst du diesen Teilnahmebedingungen zu und wirst für die Dauer der Veranstaltung zeitweiliges Mitglied im Verein Lebensliebe (Teilnehmer). Deine Aufnahme erfolgt durch Eintragung in die Mitgliederliste (Teilnehmerliste).
b) Eine Teilnahme im Auftrag Dritter (z.B. anderer Gesellschaften und Körperschaften aller Art) oder wegen Geschäftsinteressen ist verboten. Juristische Personen können grundsätzlich keine Vereinsmitgliedschaft erwerben.
3. Persönliche Daten
Bei uns gemachte Angaben zu deiner Person müssen identisch sein mit den Angaben auf einem amtlichen Ausweisdokument. Dieses muss auf Verlangen bei Anreise zur Sichtprüfung vorgelegt werden. Bei Zweifeln, was als Ausweisdokument gelten gelassen wird, bitten wir um vorherige Nachfrage. Falschangaben führen zur Strafverfolgung, beispielsweise in Deutschland nach §270 StGB oder in der Schweiz nach Art. 179 StGB.
Weiteres siehe Datenschutz
4. Überwachungsfreie Zone
Smartphones, Tablets und vergleichbare Datensammelgeräte müssen (außer in begründeten Ausnahmefällen) auf dem Festgelände während der Veranstaltung außer Reichweite und abgeschaltet bleiben. Die Einhaltung dieser Regel wird vor Ort kontrolliert.
5. Privatbereich
Alle Mitglieder haben mit Bezug auf die personenbezogenen Daten bestehender oder ehemaliger Mitglieder (Teilnehmer) gegenüber Personen im Auftrag Dritter oder mit geschäftlichen Absichten absolute Schweigepflicht auch über die Dauer ihrer Mitgliedschaft hinaus bis zur gottgegebenen Unmöglichkeit einer Datenweitergabe an diese Unbefugten.
6. Zuwiderhandlung
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen können den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben bis hin zum Platzverweis.
Die unbefugte Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte führt zu einer Geldstrafe von 500 CHF pro betroffener Person.
Bei Zuwiderhandlung gegen 2. b) wird die verantwortliche natürliche Person bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Verstoßes als Teilnehmer angesehen und stimmt den folgenden Maßnahmen zu: Das Eigentum an sämtlichen auf dem Fest mitgeführten Gegenständen der Betroffenen geht an den Verein über und muss auf Verlangen dem Vorstand ausgehändigt werden. Der Verein bekommt das Recht übertragen Bilder, Namen, Adressen, sowie alle bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen der betroffenen natürlichen Personen zeitlich unbefristet, in jeglichen Medien zu veröffentlichen entsprechend der Maßgabe der Organisationsgruppe oder des Vorstands. Darüberhinaus wird gegen das (temporäre) Vereinsmitglied eine Geldstrafe in Höhe von pauschal 1000,- CHF verhängt.
Vor Verhängung von Strafen wird der betroffenen natürlichen Person Gelegenheit zur Anhörung gegeben.