Teilnahmebedingungen

Die aus­führ­li­chen Ver­eins­sta­tu­ten sind für Mit­glie­der vor Ort ein­seh­bar. Die rele­van­ten Bedin­gun­gen und Infos ste­hen hier in Kurzform.

1. Verein Lebensliebe

Das Zeit­los Fest ist eine Pri­vat­ver­an­stal­tung und wird vom Ver­ein Lebens­lie­be, 2538 Romont, Kan­ton Bern, Schweiz, orga­ni­siert. Der Ver­ein ist poli­tisch und kon­fes­sio­nell unab­hän­gig und untätig.

2. Mitgliedschaft

a) Mit Betre­ten des Fest­ge­län­des stimmst du die­sen Teil­nah­me­be­din­gun­gen zu und wirst für die Dau­er der Ver­an­stal­tung zeit­wei­li­ges Mit­glied im Ver­ein Lebens­lie­be (Teil­neh­mer). Dei­ne Auf­nah­me erfolgt durch Ein­tra­gung in die Mit­glie­der­li­ste (Teil­neh­mer­li­ste).

b) Eine Teil­nah­me im Auf­trag Drit­ter (z.B. ande­rer Gesell­schaf­ten und Kör­per­schaf­ten aller Art) oder wegen Geschäfts­in­ter­es­sen ist ver­bo­ten. Juri­sti­sche Per­so­nen kön­nen grund­sätz­lich kei­ne Ver­eins­mit­glied­schaft erwerben.

3. Persönliche Daten

Bei uns gemach­te Anga­ben zu dei­ner Per­son müs­sen iden­tisch sein mit den Anga­ben auf einem amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment. Die­ses muss auf Ver­lan­gen bei Anrei­se zur Sicht­prü­fung vor­ge­legt wer­den. Bei Zwei­feln, was als Aus­weis­do­ku­ment gel­ten gelas­sen wird, bit­ten wir um vor­he­ri­ge Nach­fra­ge. Falsch­an­ga­ben füh­ren zur Straf­ver­fol­gung, bei­spiels­wei­se in Deutsch­land nach §270 StGB oder in der Schweiz nach Art. 179 StGB.

Wei­te­res sie­he Daten­schutz

4. Überwachungsfreie Zone

Smart­phones, Tablets und ver­gleich­ba­re Daten­sam­mel­ge­rä­te müs­sen (außer in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len) auf dem Fest­ge­län­de wäh­rend der Ver­an­stal­tung außer Reich­wei­te und abge­schal­tet blei­ben. Die Ein­hal­tung die­ser Regel wird vor Ort kontrolliert.

5. Privatbereich

Alle Mit­glie­der haben mit Bezug auf die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bestehen­der oder ehe­ma­li­ger Mit­glie­der (Teil­neh­mer) gegen­über Per­so­nen im Auf­trag Drit­ter oder mit geschäft­li­chen Absich­ten abso­lu­te Schwei­ge­pflicht auch über die Dau­er ihrer Mit­glied­schaft hin­aus bis zur gott­ge­ge­be­nen Unmög­lich­keit einer Daten­wei­ter­ga­be an die­se Unbefugten.

6. Zuwiderhandlung

Ver­stö­ße gegen die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen den Aus­schluss von der Ver­an­stal­tung zur Fol­ge haben bis hin zum Platzverweis.

Die unbe­fug­te Wei­ter­ga­be von Mit­glie­der­da­ten an Drit­te führt zu einer Geld­stra­fe von 500 CHF pro betrof­fe­ner Person.

Bei Zuwi­der­hand­lung gegen 2. b) wird die ver­ant­wort­li­che natür­li­che Per­son bis zum Zeit­punkt des Bekannt­wer­dens des Ver­sto­ßes als Teil­neh­mer ange­se­hen und stimmt den fol­gen­den Maß­nah­men zu: Das Eigen­tum an sämt­li­chen auf dem Fest mit­ge­führ­ten Gegen­stän­den der Betrof­fe­nen geht an den Ver­ein über und muss auf Ver­lan­gen dem Vor­stand aus­ge­hän­digt wer­den. Der Ver­ein bekommt das Recht über­tra­gen Bil­der, Namen, Adres­sen, sowie alle bekannt gewor­de­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen der betrof­fe­nen natür­li­chen Per­so­nen zeit­lich unbe­fri­stet, in jeg­li­chen Medi­en zu ver­öf­fent­li­chen ent­spre­chend der Maß­ga­be der Orga­ni­sa­ti­ons­grup­pe oder des Vor­stands. Dar­über­hin­aus wird gegen das (tem­po­rä­re) Ver­eins­mit­glied eine Geld­stra­fe in Höhe von pau­schal 1000,- CHF verhängt.

Vor Ver­hän­gung von Stra­fen wird der betrof­fe­nen natür­li­chen Per­son Gele­gen­heit zur Anhö­rung gegeben.