Teilnahmebedingungen

Die aus­führ­li­chen Ver­eins­sta­tu­ten sind für Mit­glie­der vor Ort ein­seh­bar. Deren wich­tig­ste Punk­te ste­hen hier unter 1. und 2. in Kurzform.

1. Verein Lebensliebe

Das Zeit­los Fest ist eine Pri­vat­ver­an­stal­tung und wird vom Ver­ein Lebens­lie­be, 2538 Romont, Kan­ton Bern, Schweiz, orga­ni­siert. Der Ver­ein ist poli­tisch und kon­fes­sio­nell unab­hän­gig und untätig.

2. Mitgliedschaft

a) Mit Betre­ten des Fest­ge­län­des stimmst du die­sen Teil­nah­me­be­din­gun­gen zu. Für die Dau­er der Ver­an­stal­tung wirst du durch Ein­tra­gung in die Mit­glie­der­li­ste (Teil­neh­mer­li­ste) zeit­wei­li­ges Mit­glied im Ver­ein Lebens­lie­be (Teil­neh­mer).

b) Eine Teil­nah­me im Auf­trag Drit­ter (z.B. ande­rer Gesell­schaf­ten und Kör­per­schaf­ten aller Art) oder wegen Geschäfts­in­ter­es­sen ist ver­bo­ten. Juri­sti­sche Per­so­nen kön­nen grund­sätz­lich kei­ne Ver­eins­mit­glied­schaft erwerben.

3. Persönliche Daten

Bei Anmel­dung gemach­te Anga­ben zu dei­ner Per­son müs­sen iden­tisch sein mit den Anga­ben auf einem amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment. Die­ses muss auf Ver­lan­gen bei Anrei­se zur Sicht­prü­fung vor­ge­legt wer­den. Bei Zwei­feln, was als Aus­weis­do­ku­ment gel­ten gelas­sen wird, bit­ten wir um vor­he­ri­ge Nach­fra­ge. Falsch­an­ga­ben füh­ren zur Straf­ver­fol­gung, bei­spiels­wei­se in Deutsch­land nach §270 StGB. (Inwie­fern du auf dem Fest gegen­über ande­ren Teil­neh­mern anonym blei­ben möch­test, bleibt dir überlassen.)

Wei­te­res sie­he Daten­schutz

4. Überwachungsfreie Zone

Smart­phones, Tablets, Lap­tops und ander­wei­ti­ge Auf­nah­me- und Daten­sam­mel­ge­rä­te müs­sen (außer in begrün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len) auf dem Fest­ge­län­de wäh­rend der Ver­an­stal­tung außer Reich­wei­te und abge­schal­tet blei­ben! Die Ein­hal­tung die­ser Regel wird vor Ort kontrolliert.

5. Privatbereich

Alle Mit­glie­der haben mit Bezug auf die per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten bestehen­der oder ehe­ma­li­ger Mit­glie­der (Teil­neh­mer) gegen­über Per­so­nen im Auf­trag Drit­ter oder mit geschäft­li­chen Absich­ten abso­lu­te Schwei­ge­pflicht auch über die Dau­er ihrer Mit­glied­schaft hinaus.

6. Zuwiderhandlung

Ver­stö­ße gegen die­se Teil­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen den Aus­schluss von der Ver­an­stal­tung zur Fol­ge haben bis hin zum Platzverweis.

Eine Zuwi­der­hand­lung gegen den Pri­vat­be­reich (Nr. 5) wird vom Ver­ein bspw. in der Schweiz nach 179novies , Ver­let­zun­gen des Ver­bots der Benut­zung von Auf­nah­me­ge­rä­ten (Nr. 4) nach 179bis, 179ter, 179qua­ter Schwei­ze­ri­sches Straf­ge­setz­buch ver­folgt (sie­he 311.0). Ins­be­son­de­re wei­sen wir dar­auf hin, dass es in der gesam­ten EU ille­gal ist sich per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten zu beschaf­fen, aus denen welt­an­schau­li­che Über­zeu­gun­gen auch nur theo­re­tisch her­vor­ge­hen könn­ten (z.B. in Deutsch­land nach Art. 9(1) DSGVO) und wer­den nicht zögern gegen Miss­ach­tung die­ses Rechts unse­rer Teil­neh­mer auf Pri­vat­sphä­re vorzugehen.

Bei Zuwi­der­hand­lung gegen 2. b) wird die ver­ant­wort­li­che natür­li­che Per­son bis zum Zeit­punkt des Bekannt­wer­dens des Ver­sto­ßes als Teil­neh­mer ange­se­hen und stimmt den fol­gen­den Maß­nah­men zu: Das Eigen­tum an sämt­li­chen auf dem Fest mit­ge­führ­ten Gegen­stän­den der Betrof­fe­nen geht an den Ver­ein über. Die­se Gegen­stän­de (z.B. bestimm­te elek­tro­ni­sche Gerä­te) müs­sen auf Ver­lan­gen dem Vor­stand aus­ge­hän­digt wer­den und kön­nen – ins­be­son­de­re auch bei Ver­wei­ge­rung – noch an Ort und Stel­le phy­sisch ver­nich­tet wer­den. Der Ver­ein bekommt das Recht über­tra­gen Bil­der, Namen, Adres­sen, sowie alle bekannt gewor­de­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen Infor­ma­tio­nen der betrof­fe­nen natür­li­chen Per­so­nen zeit­lich unbe­fri­stet, in jeg­li­chen Medi­en zu ver­öf­fent­li­chen ent­spre­chend der Maß­ga­be der Orga­ni­sa­ti­ons­grup­pe oder des Vorstands.

Vor Ver­hän­gung von Stra­fen wird der betrof­fe­nen natür­li­chen Per­son Gele­gen­heit zur Anhö­rung gegeben.